Über das BAFA sind förderfähig:
- Die Errichtung und Erweiterung von,
- Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
- Automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse,
- Besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln,
- Effizienten Wärmepumpen,
- Die Vornahme von Visualisierungsmaßnahmen,
- Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und - Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und technologie fördert, berät zur sparsamen rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort.
- Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 können als Bonus zur Energiesparberatung gefördert werden (mit neuen Anforderungen an den Bericht und Förderbeträge)
- Streichung der Förderfähigkeit separater Thermografiegutachten
- Möglichkeit der Kumulierung mehrerer Boni, mit Ausnahme der Kumulierung von Thermografie und Luftdichtigkeitsprüfungen
- Ausdrückliche Verpflichtung des Beraters zur Prüfung der Eigentümerzustimmung in Beratung von Mietern oder Pächtern
- Ergänzung des Ausschlusskriteriums, dass ein Beratungsobjekt gefördert werden kann, auch wenn es innerhalb der letzten 8 Jahre bereits Gegenstand einer Vor-Ort-Beratung war, wenn sich zwischenzeitlich der Eigentümer des Beratungsobjektes geändert hat
- Streichung des Ausschlusskriteriums der Baugleichheit
- Nachweis der Sachkenntnis zur Durchführung von Thermografiegutachten und Luftdichtigkeitsmessungen sowie Verantwortlichkeit des antragstellenden Beraters bei Einbeziehung von Experten