Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Über das BAFA sind förderfähig:

  • Die Errichtung und Erweiterung von,
  • Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
  • Automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse,
  • Besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln,
  • Effizienten Wärmepumpen,
  • Die Vornahme von Visualisierungsmaßnahmen,
  • Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und - Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und technologie fördert, berät zur sparsamen rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort.

  • Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 können als Bonus zur Energiesparberatung gefördert werden (mit neuen Anforderungen an den Bericht und Förderbeträge)
  • Streichung der Förderfähigkeit separater Thermografiegutachten
  • Möglichkeit der Kumulierung mehrerer Boni, mit Ausnahme der Kumulierung von Thermografie und Luftdichtigkeitsprüfungen
  • Ausdrückliche Verpflichtung des Beraters zur Prüfung der Eigentümerzustimmung in Beratung von Mietern oder Pächtern
  • Ergänzung des Ausschlusskriteriums, dass ein Beratungsobjekt gefördert werden kann, auch wenn es innerhalb der letzten 8 Jahre bereits Gegenstand einer Vor-Ort-Beratung war, wenn sich zwischenzeitlich der Eigentümer des Beratungsobjektes geändert hat
  • Streichung des Ausschlusskriteriums der Baugleichheit
  • Nachweis der Sachkenntnis zur Durchführung von Thermografiegutachten und Luftdichtigkeitsmessungen sowie Verantwortlichkeit des antragstellenden Beraters bei Einbeziehung von Experten