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Das BAFA stellt sich vor

kfw_erneuerbare_energien_gr.jpgDas Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

 

 

Über das BAFA sind förderfähig:

Die Errichtung und Erweiterung von,

  • Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
  • automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse,
  • besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln,
  • effizienten Wärmepumpen,
  • die Vornahme von Visualisierungsmaßnahmen,
  • Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und - Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina.



Das Bundesministerium für Wirtschaft und technologie fördert, berät zur sparsamen rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort.

  • Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 können als Bonus zur Energiesparberatung gefördert werden (mit neuen Anforderungen an den Bericht und Förderbeträge).
  • Streichung der Förderfähigkeit separater Thermografiegutachten
  • Möglichkeit der Kumulierung mehrerer Boni, mit Ausnahme der Kumulierung von Thermografie und Luftdichtigkeitsprüfungen
  • Ausdrückliche Verpflichtung des Beraters zur Prüfung der Eigentümerzustimmung in Beratung von Mietern oder Pächtern.
  • Ergänzung des Ausschlusskriteriums, dass ein Beratungsobjekt gefördert werden kann, auch wenn es innerhalb der letzten 8 Jahre bereits Gegenstand einer Vor-Ort-Beratung war, wenn sich zwischenzeitlich der Eigentümer des Beratungsobjektes geändert hat.
  • Streichung des Ausschlusskriteriums der Baugleichheit
  • Nachweis der Sachkenntnis zur Durchführung von Thermografiegutachten und Luftdichtigkeitsmessungen sowie Verantwortlichkeit des antragstellenden Beraters bei Einbeziehung von Experten.


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